Mag. Maria Jochinger
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Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision

Im letzten Abschnitt meiner Ausbildung zur Psychotherapeutin berechtigt mich der Status Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision  zur unmittelbaren und eigenverantwortlichen therapeutischen Arbeit mit Klientinnen und Klienten. Ich bin verpflichtet meine therapeutische Arbeit regelmäßig bei einer erfahrenen Ausbildnerin (Lehrsupervisorin) zu supervidieren.


Verschwiegenheit

Als Psychotherapeutin unterliege ich dem Psychotherapiegesetz (PthG) in dem die Berufspflichten der Psychotherapie geregelt sind.


§ 15. Der Psychotherapeut sowie seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.

Die Verschwiegenheit ist ein Schutz für das Gelingen der psychotherapeutischen Vertrauensbeziehung zwischen Klient/Klientin und Psychotherapeutin.
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