RAHMENBEDINGUNGEN
Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision
Im letzten Abschnitt meiner Ausbildung zur Psychotherapeutin berechtigt mich der Status Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision zur unmittelbaren und eigenverantwortlichen therapeutischen Arbeit mit Klientinnen und Klienten. Ich bin verpflichtet meine therapeutische Arbeit regelmäßig bei einer erfahrenen Ausbildnerin (Lehrsupervisorin) zu supervidieren. Verschwiegenheit Als Psychotherapeutin unterliege ich dem Psychotherapiegesetz (PthG) in dem die Berufspflichten der Psychotherapie geregelt sind. § 15. Der Psychotherapeut sowie seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet. Die Verschwiegenheit ist ein Schutz für das Gelingen der psychotherapeutischen Vertrauensbeziehung zwischen Klient/Klientin und Psychotherapeutin. |